AI-Brillen an Events: Warum Hausregeln und Contentrechte neu gedacht werden müssen

Unauffällige Kameras, räumlicher Ton und persönliche KI-Assistenten machen aus einer Brille ein Aufnahmegerät. Veranstalter brauchen Regeln, die Bild, Ton, Inhalte und legitime Nutzung sauber trennen.
Kamera filmt die Bühne bei einem Streaming-Event in der JED Eventhalle.

Unauffällige Kameras, räumlicher Ton und persönliche KI-Assistenten machen aus einer Brille ein Aufnahmegerät. Ein blinkendes Licht ersetzt dabei weder Einwilligung noch Freigabe. Was Veranstalter jetzt regeln sollten.

Blog · ca. 8 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

AI-Brillen verbinden Tragen, Aufnehmen, Verarbeiten und Teilen in einem Gerät. Für Dein Eventteam ist deshalb oft nicht sichtbar, welche Funktion gerade aktiv ist.

Ein blinkendes Aufnahmelicht informiert über eine Gerätefunktion. Es ersetzt weder eine nötige Einwilligung noch eine Erlaubnis zur Veröffentlichung.

Beim Ton liegt die Schwelle am höchsten: Ein fremdes nichtöffentliches Gespräch darf in der Schweiz ohne Einwilligung aller Beteiligten nicht aufgenommen werden.

Eine allgemeine Fotoerlaubnis des Veranstalters berechtigt Gäste nicht automatisch, andere Personen oder geschützte Präsentationsinhalte aufzunehmen und zu verbreiten.

Ein Drei-Zonen-Modell ist verständlicher und besser durchsetzbar als ein pauschales Verbot aller intelligenten Brillen.

Regeln wirken nur, wenn Einladung, Beschilderung, Speakerbriefing, Security und Eskalation dieselbe Aussage tragen.

 

Die Kamera verschwindet im Alltag

Eine Person sitzt in der ersten Reihe und blickt zur Bühne. Kein Smartphone ist erhoben. Trotzdem blinkt kurz ein weisses Licht an ihrer Brille. Wurde gerade ein Foto aufgenommen, ein Video gestartet oder nur eine andere Funktion aktiviert? Das Veranstaltungsteam muss in wenigen Sekunden reagieren, während die Präsentation weiterläuft.

Diese Situation ist nicht mehr theoretisch. Meta stellte am 23. September 2026 eine neue Generation seiner AI-Brillen vor. Die dritte Generation der Ray-Ban Meta trägt eine 12-Megapixel-Kamera, nimmt Video in 3K auf und ist ab 449 US-Dollar erhältlich. Noch in diesem Jahr sollen die Brillen laut Hersteller als erste Geräte für Endkundinnen und Endkunden Videos mit Dolby Atmos und 360-Grad-Raumklang aufnehmen. Gleichzeitig kommen reine Audio-Brillen ohne Kamera dazu, und bis Jahresende will der Anbieter über hundert Brillenvarianten führen. Von aussen lässt sich deshalb immer schlechter erkennen, welche Fähigkeiten ein Modell besitzt. Quelle [1].

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte beschreibt genau dieses Risiko. Die besondere Diskretion solcher Geräte erhöhe die Gefahr, dass Daten Dritter erhoben werden, ohne dass diese Personen sich der Erhebung, Bearbeitung und Übermittlung bewusst sind. Quelle [2].

Die Planungsregel daraus: Reguliere nicht die Brille als Gegenstand. Reguliere Aufnahme, Verarbeitung und Veröffentlichung als Verhalten.

 

Vier Ebenen, die getrennt entschieden werden müssen

Im Eventalltag werden Datenschutz, Hausordnung und Contentrechte gern in einen einzigen Satz gepackt: «Fotografieren verboten». Bei AI-Brillen reicht das nicht. Vier Ebenen brauchen jeweils eine eigene Entscheidung.

1. Erkennbare Personen und ihr Recht am eigenen Bild

Sobald eine Person auf einem Foto oder Video erkennbar ist, handelt es sich um Personendaten. Der EDÖB hält fest, dass jede Person in der Regel darüber entscheidet, ob und in welcher Form ihr Bild aufgenommen und veröffentlicht wird. Liegt kein anderer Rechtfertigungsgrund vor, braucht es die Einwilligung der abgebildeten Personen. Darauf verzichten darf man nur bei einem überwiegenden öffentlichen oder privaten Interesse. Quelle [3].

Wichtig ist die Rollenverteilung. Ein Hinweis in der Anmeldung kann die offiziellen Aufnahmen des Veranstalters erklären. Er erteilt aber nicht automatisch jedem Gast die Erlaubnis, andere Gäste aufzunehmen, mit KI auszuwerten oder online zu veröffentlichen.

2. Gespräche und Tonaufnahmen

Ton ist häufig heikler als das Bild. Wer ein fremdes nichtöffentliches Gespräch ohne Einwilligung aller Beteiligten aufnimmt, verstösst laut EDÖB gegen Artikel 179bis und 179ter des Strafgesetzbuchs und kann sich strafbar machen. Die Einwilligung muss vorher vorliegen und klar und transparent über Gespräch und Zweck informieren. Quelle [4].

Für einen Event ist diese Grenze an der Saaltür nicht automatisch klar. Eine Bühnenrede vor grossem Publikum ist anders zu beurteilen als ein Gespräch zu zweit beim Networking, ein vertraulicher Workshop oder eine Diskussion im Backstagebereich. Genau deshalb braucht das Regelwerk verschiedene Zonen. Wie Sprache am Event ohnehin zur Regiefrage wird, zeigt unser Beitrag Live Untertitel am Event.

3. Präsentationen, Bilder und geschützte Inhalte

Nicht jede Idee ist urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht schützt die Form, in der eine Idee zum Ausdruck kommt, nicht das Konzept selbst. Geschützt sein können Texte, Musik, Filme, Bilder, Fotografien und andere Werke. Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum fasst den Grundsatz knapp: Für jede Verwendung eines geschützten Werks braucht es eine Erlaubnis, ob es kopiert, hochgeladen oder vorgetragen wird. Quellen [5] und [6].

Eine private Notiz ist deshalb nicht dasselbe wie ein vollständiger Mitschnitt, ein automatisches Transkript oder eine Veröffentlichung auf Social Media. Speakerverträge sollten ausdrücklich regeln, wer aufzeichnen darf, welche Ausschnitte freigegeben sind und ob daraus Zusammenfassungen oder abgeleitete Inhalte entstehen dürfen.

4. Die Regeln des Veranstalters

Das Gesetz beantwortet nicht jede operative Frage am Eingang. Veranstalter müssen zusätzlich festlegen, welche Aufnahmen sie in welchen Räumen zulassen. Ein aktuelles Beispiel liefert die American Speech-Language-Hearing Association. Ihre Richtlinie für die Convention nennt neben Foto, Video und Livestream ausdrücklich Wearables, Smart Glasses und Werkzeuge mit künstlicher Intelligenz. Ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der präsentierenden Person sind Aufnahmen der Sessions untersagt. Fehlt diese Erlaubnis, müssen Teilnehmende davon ausgehen, dass nicht aufgezeichnet werden darf. Quelle [7].

Der Vorteil einer solchen Formulierung liegt in ihrer Zukunftsfähigkeit. Sie hängt nicht an einer einzelnen Marke oder einem bestimmten Modell, sondern an der Funktion.

 

Warum das Aufnahmelicht nicht genügt

Meta stattet seine AI-Brillen nach eigenen Angaben mit einer weissen Aufnahme-LED aus. Sie blinkt, während Inhalte aufgenommen werden. Wird sie verdeckt oder deaktiviert, schaltet sich die Kamera automatisch ab. Das ist eine sinnvolle Produktfunktion, löst aber nur einen Teil des Problems. Quelle [8].

Ein Licht sagt nicht, wer später Zugriff erhält, ob der Ton mitläuft, ob eine KI Inhalte analysiert oder ob das Material veröffentlicht wird. Gäste müssen das Signal zudem sehen und verstehen. In einer hellen Messehalle, einer dunklen Show, einer dichten Menge oder mitten im Gespräch lässt sich das kaum voraussetzen.

Transparenz am Gerät ersetzt deshalb weder die Information durch die aufnehmende Person noch die Zustimmung, wenn sie erforderlich ist. Für das Eventteam ist die LED ein mögliches Indiz, kein Rechts- und Freigabenachweis.

 

Das Drei-Zonen-Modell für AI-Brillen

Die verständlichste Lösung ist eine räumliche und inhaltliche Staffelung. Sie macht aus einer abstrakten Klausel eine Regel, die Gäste und Mitarbeitende am richtigen Ort anwenden können.

Zone Typische Bereiche Grundregel Kommunikation
A Offen Foyer, Ausstellung, öffentliche Aktivierung Erinnerungsbilder möglich, sofern Personenrechte, Marken und gekennzeichnete Exponate respektiert werden. Symbol am Eingang und Hinweise bei sensiblen Exponaten
B Freigabe Keynote, Workshop, Produktdemo, Awards Aufnahme nur in ausgewiesenen Momenten oder mit Freigabe. Kein durchgehender Mitschnitt. Status auf Screen, Raumtafel und im Speakerbriefing
C Vertraulich Board-Meeting, Backstage, Medienbriefing, geschlossene Session Keine Bild- oder Tonaufnahme. Aufnahmefunktionen deaktivieren. Assistive Nutzung vorab klären. Hinweis vor Zutritt, mündliche Erinnerung und verantwortliche Kontaktperson

Die Zonen sind keine rechtliche Klassifikation, sondern ein Produktionswerkzeug. Die rechtliche Beurteilung hängt weiterhin von Zweck, Inhalt, betroffenen Personen und konkreter Nutzung ab.

 

Sieben Entscheidungen vor der Einladung

01

Anwendungsfälle erfassen. Liste nicht nur Geräte auf, sondern Funktionen: Foto, Video, Mikrofon, Livestream, Live-Übersetzung, Transkription, KI-Analyse und Navigation. So bleibt das Regelwerk auch bei neuen Modellen verständlich.

02

Räume klassifizieren. Ordne Foyer, Bühnen, Breakouts, Hospitality, Backstage und vertrauliche Besprechungen einer Zone zu. Die strengste Regel gehört dorthin, wo Personen oder Inhalte den grössten Schaden durch eine Aufnahme erleiden könnten.

03

Regeln vor dem Check-in zeigen. Nenne den Aufnahmestatus in Einladung, Registrierung und Event-App. Ein Hinweis erst an der Saaltür kommt für Gäste mit einer Korrektur- oder Assistenzbrille zu spät.

04

Rechte mit Speakern klären. Der Speakervertrag sollte erlaubte Aufnahmen, offizielle Kameras, Social Clips, Transkripte, KI-Zusammenfassungen, Freigaben und Löschfristen abdecken. Was nicht vereinbart ist, gehört nicht stillschweigend in den Contentplan.

05

Assistive Nutzung ermöglichen. Nicht jede intelligente Brille zeichnet auf. Manche Modelle unterstützen Audio, Navigation oder Übersetzung, andere tragen schlicht Korrekturgläser. Schaffe einen vertraulichen Kontaktweg, der die benötigte Funktion klärt, ohne eine Diagnose einzufordern.

06

Teams mit einem Satz handlungsfähig machen. Hosts, Security, Regie und Raumverantwortliche brauchen dieselbe kurze Ansprache: «In dieser Session sind Bild- und Tonaufnahmen nicht freigegeben. Bitte deaktiviere die Aufnahmefunktion. Brauchst Du eine Brille als Unterstützung, finden wir mit der Eventleitung eine Lösung.»

07

Eskalation definieren. Lege fest, wer anspricht, wer entscheidet und was bei einem Verstoss geschieht. Die sinnvolle Reihenfolge lautet: informieren, stoppen lassen, Situation dokumentieren, Eventleitung beiziehen und die angekündigten Teilnahmebedingungen anwenden. Eigenmächtige Gerätekontrollen gehören nicht in einen improvisierten Ablauf.

 
 

Eine Formulierung, die mehr leistet als «Fotografieren verboten»

Die folgende Musterformulierung ist eine redaktionelle Arbeitsgrundlage und keine Rechtsberatung. Sie gehört an Format, Publikum und Vertragslage angepasst:

«Bild-, Ton- und Videoaufnahmen sind nur in den gekennzeichneten Bereichen und im dort angegebenen Umfang erlaubt. Dies gilt auch für Smart Glasses, Wearables, KI-gestützte Werkzeuge und andere Geräte, die Inhalte erfassen, verarbeiten, übertragen oder speichern können. In Sessions mit Aufzeichnungsverbot müssen entsprechende Funktionen deaktiviert bleiben. Persönlichkeitsrechte, vertrauliche Gespräche sowie Rechte an Präsentationen und Medieninhalten sind jederzeit zu respektieren. Wer eine assistive Funktion benötigt, kann sich vorab oder vor Ort vertraulich an die Eventleitung wenden.»

Diese Formulierung verbindet Technikneutralität mit einem Zugangspfad. Sie verbietet nicht pauschal das Tragen einer Brille, sondern beschreibt das unerwünschte Verhalten und nennt eine zuständige Stelle.

 

Der 45-Minuten-Regeltest

Ein kleines Team prüft die wichtigsten Entscheidungen vor dem nächsten Anlass in drei Viertelstunden:

0 bis 10 Minuten: Alle Räume und Programmpunkte einer Aufnahmezone zuordnen.

10 bis 20 Minuten: Offizielle Foto-, Video- und Streamingrechte mit Speakerverträgen und Gästeinformation abgleichen.

20 bis 30 Minuten: Drei reale Situationen durchspielen: Aufnahme im Foyer, durchgehender Mitschnitt einer Keynote, Smart Glasses im vertraulichen Workshop.

30 bis 38 Minuten: Assistive Ausnahme und zuständige Kontaktperson festlegen.

38 bis 45 Minuten: Ansprache, Eskalationsweg und Beschilderung gemeinsam freigeben.

Stopp-Kriterium: Wenn das Team nicht in einem Satz erklären kann, was in einem Raum erlaubt ist und wer eine Ausnahme entscheidet, ist die Regel noch nicht produktionsreif.

 

Was Veranstalter vermeiden sollten

Nur die Marke nennen. Eine Regel gegen ein einzelnes Produkt ist mit der nächsten Gerätegeneration veraltet.

Auf das Aufnahmelicht vertrauen. Es informiert über eine Funktion, aber nicht über Rechte, Zweck oder spätere Veröffentlichung.

Offizielle Eventfotografie und Gästeaufnahmen gleichsetzen. Dafür bestehen unterschiedliche Verantwortlichkeiten und Freigaben.

Ein Verbot in langen Teilnahmebedingungen verstecken. Die Information muss dort erscheinen, wo Gäste eine Entscheidung treffen.

Assistive Nutzung als Störung behandeln. Kläre die benötigte Funktion und biete eine verhältnismässige Lösung.

Security ohne Eskalationsweg losschicken. Uneinheitliche Eingriffe schaffen Konflikte und beschädigen Vertrauen.

 

Häufige Fragen zu AI-Brillen an Events

Darf ein Gast mit einer AI-Brille fotografieren oder filmen?

Das hängt von den Personen, dem Inhalt, dem Zweck, der späteren Verwendung und den Eventregeln ab. Erkennbare Personen sind datenschutzrechtlich relevant, und für eine Veröffentlichung kann eine Einwilligung oder ein anderer Rechtfertigungsgrund nötig sein. Zusätzlich können Rechte an Präsentationen, Bildern und Musik betroffen sein.

Reicht die LED an der Brille als Information?

Nein. Die LED zeigt, dass eine Geräteaufnahme läuft. Sie erklärt weder Zweck noch Empfänger und ersetzt keine erforderliche Zustimmung. Besonders bei Tonaufnahmen nichtöffentlicher Gespräche müssen alle Beteiligten vorher einverstanden sein.

Soll ein Event Smart Glasses vollständig verbieten?

Bei hochvertraulichen Formaten kann ein vollständiges Verbot sinnvoll sein, als Standardlösung ist es selten die beste. Geräte unterscheiden sich stark und können Korrektur-, Audio- oder Assistenzfunktionen bieten. Meist sind funktionsbezogene Regeln und klar definierte Zonen präziser.

Was gehört in Speakerverträge?

Mindestens der Umfang offizieller Aufnahmen, erlaubte Gästemitschnitte, Social Clips, Livestreams, Transkripte, KI-Zusammenfassungen, Bearbeitungsrechte, Freigaben, Plattformen und Nutzungsdauer. Bei sensiblen Inhalten gehört zusätzlich der Umgang mit vertraulichen Folien und Publikumsfragen geregelt.

 

Fazit: Sichtbare Regeln schützen den unsichtbaren Moment

AI-Brillen machen Aufnahmen nicht grundsätzlich neu. Sie machen sie unauffälliger, schneller und enger mit Verarbeitung und Veröffentlichung verbunden. Genau deshalb genügt ein altes Kameraverbot am Eingang nicht mehr.

Veranstalter brauchen keine Modellliste, sondern klare Entscheidungen zu Räumen, Funktionen und Inhalten. Wer Aufnahmezonen definiert, Rechte früh klärt, assistive Nutzung berücksichtigt und das Team auf eine gemeinsame Ansprache vorbereitet, schützt Persönlichkeiten und Inhalte, ohne Technik reflexartig auszusperren. Wo künstliche Intelligenz in der Planung sonst hilft und wo nicht, steht in unserem Beitrag KI in der Eventplanung.

Bei JED Events gehören Raum, Technik, Streaming und Ablauf in dieselbe Produktionsplanung. Dazu zählt die Frage, wo Inhalte entstehen dürfen, wie sie weiterverwendet werden und welche Momente bewusst im Raum bleiben. Gute Hausregeln sind kein Kleingedrucktes. Sie sind Teil einer souveränen Guest Journey.

JED Events

Planst Du einen Anlass, der aufgezeichnet wird?

Von der Veranstaltungstechnik bis zum Streaming-Event: Wir klären mit Dir früh, welche Kameras laufen, welche Räume aufnahmefrei bleiben und wie Deine Gäste das erfahren.

Anlass anfragen
 

Quellen und Prüfpfad

Quellenstand: 24. September 2026. Gerätefunktionen, Preise und angekündigte Erweiterungen sind Angaben des Herstellers. Der Beitrag behandelt die organisatorische Vorbereitung von Veranstaltungen und ersetzt keine rechtliche Beratung. Ob eine konkrete Aufnahme zulässig ist, hängt von Situation, Zweck, Inhalt, betroffenen Personen, Verträgen und anwendbarem Recht ab. Die Links öffnen in einem neuen Tab.

[1]Introducing Ray-Ban Meta Audio and More AI Glasses Styles. Meta Newsroom, 23. September 2026.

[2]Wearables: Smartwatches, Fitnesstrackers, Smartglasses. EDÖB, abgerufen am 24. September 2026.

[3]Umgang mit Fotos. EDÖB, abgerufen am 24. September 2026.

[4]Aufzeichnung von Gesprächen. EDÖB, abgerufen am 24. September 2026.

[5]Ein Werk nutzen. Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum, abgerufen am 24. September 2026.

[6]Urheberrecht: Grundlegendes. Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum, abgerufen am 24. September 2026.

[7]Convention Recording Policy. American Speech-Language-Hearing Association, abgerufen am 24. September 2026.

[8]Meta’s AI Glasses: Your Questions Answered. Meta Newsroom, 23. Juli 2026.

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